Für die Legalisierung von Dokumenten wird folgendes benötigt:
- ein Schreiben, welches den Grund der Legalisierung erklärt;
- das zu legalisierende Originaldokument mit der originalen Unterschrift des Richters;
- die durch einen Notar beglaubigte, französische Übersetzung des Dokuments.
Beide Dokumente werden von der Botschaft legalisiert. Für die Legalisierung benötigt die Botschaft Unterschriftproben des betreffenden Richters und Notars. Diese müssen daher im Original der Botschaft zugesandt werden.
Die Höhe der Gebühren wird bei der Legalisierung mitgeteilt.