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Konsularische Dienstleistungen

Konsularische Dienstleistungen für dschibutische Staatsangehörige

Verlust oder Diebstahl von Dokumenten

Bei Verlust oder Diebstahl Ihres Reisepasses oder Ihres  Personalausweises erhalten Sie ein Ausweisdokument, das bei der Anzeige des Verlusts oder Diebstahls bei der deutschen Polizei verwendet werden kann. Die Botschaft kann Sie gegebenenfalls mit Ausweispapieren für die Rückreise nach Djibouti versorgen. Nach Rücksprache mit den nationalen Behörden in Dschibuti kann Ihnen auch ein neuer Pass ausgestellt werden.

Festnahme

Im Falle einer Festnahme durch die deutsche Polizei kann die Botschaft nach Kenntnis Ihrer Festnahme, Sie besuchen, Ihre Familie informieren, einen Anwalt vermitteln (zu Ihren Kosten) und sich nach Ihren Haftbedingungen erkundigen.

Unfall oder Tod

Bei Unfall oder Todesfall kann die Botschaft mit Ihrer Familie in Kontakt treten und sie über Ihre Situation informieren und mit ihr dabei die geeignete Maßnahmen planen, insbesondere hinsichtlich der Unterbringung in einem Krankenhaus, Rückführung, Begräbnis etc. Die dabei entstehenden Kosten sind von der betreffenden Person oder ihrer Familie zu tragen.

Im Falle einer vermissten Person

Nachdem die Botschaft darüber informiert wurde, dass eine Person vermisst wird, kann sie die deutschen Behörden kontaktieren und die Familie über die unternommenen Schritte unterrichten.

Folgendes kann die Botschaft nicht leisten:

  • Ihnen konsularischen Schutz gewähren, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben
  • Ihnen kurzfristig einen Pass ausstellen
  • Die Aufgabe privater Unternehmen wie Reisebüros, Hotels und ähnliches übernehmen
  • Ihnen Geld auslegen
  • Sie auf Kosten des Staates nach Dschibuti reisen lassen
  • In ein gerichtliches Verfahren eingreifen, um Ihre Freilassung zu bewirken
  • Gegenüber deutschen Unternehmen für Sie bürgen