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Konsularische Dienstleistungen

Visa für Inhaber eines Reiseausweises für Flüchtlinge

Inhaber eines deutschen Reiseausweises für Flüchtlinge benötigen für Ihre Visumantrag zusätzlich ein offizielles Einladungsschreiben, das den Namen Attestation d'Accueil hat und von Ihren Gastgebern rechtzeitig bei der Préfecture de la Ville de Djibouti in Dschibuti-Stadt beantragt werden muss.  In dem Einladungsschreiben muss Ihr Name und die Passnummer genau und exakt so geschrieben werden wie in Ihrem deutschen "Reiseausweis für Flüchtlinge". Außerdem müssen die Ein- und Ausreisedaten mit den Daten auf Ihrem Flugticket identisch sein. Mit diesen Angaben wird das Einladungsschreiben in Dschibuti ausgestellt.

Bei der Attestation d'Accueil handelt es sich um das folgende Formular:

Eine größere Abbildung erhalten Sie hier